Man hat das Gefühl, die Verleger sind nach vier Jahren Kampf für das LSR total überrascht, dass sie nun die Verwertung regeln müssen. Das hätte man auch parallel zum „Kampf“ machen können, ohne sich zu verschleißen. Sie haben ja auch weiter Zeitschriften und Zeitungen gedruckt. Oder werden die Verleger Ihre Ansprüche für die nun entstehenden Ausfälle beim Eintreiben der Lizenzgebühren rückwirkend geltend machen?
6. August 2013 um 00:54 Uhr
Man hat das Gefühl, die Verleger sind nach vier Jahren Kampf für das LSR total überrascht, dass sie nun die Verwertung regeln müssen. Das hätte man auch parallel zum „Kampf“ machen können, ohne sich zu verschleißen. Sie haben ja auch weiter Zeitschriften und Zeitungen gedruckt. Oder werden die Verleger Ihre Ansprüche für die nun entstehenden Ausfälle beim Eintreiben der Lizenzgebühren rückwirkend geltend machen?
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