Fast auf den Tag, drei Jahre nach der ersten Veröffentlichung der tagesschauApp stellte das Oberlandesgericht Köln am 20.12.2013 die Rechtmäßigkeit fest. In zweiter Instanz wurde von den Kölner Richtern die Klage des Zeitungs-Verlegerverbandes (BDZV) abgewiesen. Das Landgericht Köln hatte dieser noch stattgegeben, woraufhin ARD und NDR Berufung einlegten.
In diesem ersten Gespräch kurz nach der Urteilsverkündung erklärte mir der BDZV-Geschäftsführer Dietmar Wolff, warum man weiter klagen werde.
Wer: Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer BDZV
Was: Interview zum OLG-Urteil über die tagesschauApp
Wo: Berlin
Wann: 20.12.2013
(Fotos: © Vera Linß)